IfKom: Mobilfunk 5G-Netzausbau

Ein flächendeckendes hochbitratiges 5G-Netz benötigt zusätzlich zu den bestehenden eine erhebliche Zahl an neuen Standorten, die eine hohe Anzahl an Einzelgenehmigungen erfordern.

BildDer Mobilfunk 5G-Netzausbau war kürzlich Thema des Gesprächs der IfKom – Ingenieure
(IfKom e. V.) für Kommunikation und des TVD der Universität Siegen – Institute of Technical Vocational Didactics mit der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Nordrhein-Westfalen.

Deutschland braucht für eine erfolgreiche digitale Zukunft ein klares und nachhaltiges Bekenntnis zu einem flächendeckenden leistungsfähigen und zukunftssicheren Breitbandnetz in Deutschland. Daher unterstützen die IfKom den Aufbau des Mobilfunk 5G-Netzausbaus. Von Seiten der beruflichen Bildung merkte hierzu Prof. Dr. Ralph Dreher als Leiter des TVD an: „Gerade die mittelständischen Betriebe sind sich der Bedeutung der Digitalisierung für den Ausbau und die Neudefinition ihrer Geschäftsfelder bewusst. Wir arbeiten hier sehr umfangreich zusammen, um zu klären, welche Qualifikationen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier künftig vorweisen müssen und wie sie diese erwerben könne. Aber das alles wird zum Gedankenspiel, wenn uns nicht der erforderliche Netzausbau vor Ort vorliegt. Was mich beunruhigt: Oftmals sind wie bei der Entwicklung neuer Tätigkeitsprofile nicht mehr Vorreiter, sondern erkennen bei der Analyse des globalen Wettbewerbs, was wir transformieren müssten und was wir transferieren können. Dass die MIT dieses jetzt in den Fokus nimmt, kann ich daher nur begrüßen“

Die Gewinne aus der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen 5G sollen aus der Sicht der IfKom komplett in das Sondervermögen Digitale Infrastruktur fließen und für den Ausbau der Mobilfunk- und Glasfasernetze verwendet werden. Dort wo in der Fläche der Ausbau für die Betreiber unwirtschaftlich ist, soll der Ausbau gefördert werden, z.B. in ländlichen Gebieten. Damit wollen die IfKom erreichen, dass die Gigabit-Netze flächendeckend angeboten werden. Ziel muss es sein, dass Deutschland wieder das beste Kommunikationsnetz der Welt hat.

Im Hinblick auf eine schnelle Breitbandversorgung der Bevölkerung unterstützen die IfKom Roaming und Infrastruktur-Sharing. Das Gleiche gilt für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Roaming in nationales Recht, um der BNetzA ein regulatorisches Eingreifen zu ermöglichen. Im Hinblick auf eine schnelle, flächendeckende Bereitstellung eines hochleistungsfähigen Netzes halten die IfKom Kooperationen zwischen den Netzbetreibern bzw. Frequenzinhabern für erforderlich und zielführend.

Der flächendeckende Ausbau eines hochbitratigen 5G-Netzes benötigt zusätzlich zu den bestehenden eine erhebliche Zahl an neuen Standorten. Diese Standorte erfordern eine hohe Anzahl an Einzelgenehmigungen wie z.B. neben der baurechtlichen Genehmigung die Prüfung gemäß der Bundes-Emissionsschutzverordnung und der Standortgenehmigung. Hinzu kommt noch die kostenintensive Versorgung mit Glasfaser-Leitungen und Strom. Die IfKom fordern zur Vermeidung von Verzögerungen eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Weiter fordern die IfKom eine konsequente Nutzung von Backhauling oder Infrastruktur-Sharing zur effizienten Herstellung der Strom- und Glasfaserleitungen.

Die Vielzahl der zusätzlich erforderlichen Standorte führt zu einer höheren Zwangsexposition. Grund dafür ist, dass die neue Technologie im Gigahertz-Bereich eine erhebliche größere Menge an Funkstandorten benötigt. Mit der Einführung von 5G wird eine erneute Betrachtung der bestehenden Grenzwerte erfolgen müssen. Die Effizienz der Sendeanlagen inkl. einer geografisch sinnvollen Anordnung wird eine erheblich größere Bedeutung haben. Roaming und Infrastruktur-Sharing können die elektromagnetischen Emissionen reduzieren und damit bei dem Aufbau eines zukunftsfähigen Telekommunikationsnetzes eine entscheidende Rolle spielen.

Mit den Frequenzen in den 2 GHz und 3,6 GHz Bändern, die zurzeit in der Versteigerung sind, ist wegen ihrer geringen Reichweite, ca. 1km, ein wirtschaftlicher Ausbau der Fläche nicht möglich (150.000 EUR – 200.000 EUR je neuem Antennenstandort inkl. technische Einrichtungen). Bei den Frequenzen 3,4 – 3,7 GHz mit einer Reichweite von ca. 1 km würden insgesamt etwa 100.000 Standorte in Deutschland benötigt. Zur flächendeckenden Versorgung sollte aus der Sicht der IfKom somit sichergestellt werden, dass auch die niedrigeren Frequenzen < 1 GHz unter Inkaufnahme geringerer Bitraten für 5G genutzt werden.

Dabei sehen auch die Vertreter des CDU-Wirtschaftsflügels dringenden Handlungsbedarf, insbesondere mit Blick auf klare und realistische Planungen seitens der Politik und der Bundesnetzagentur. Angela Erwin MdL, stellvertretende Vorsitzende der MIT NRW: „Uns geht es nun weniger um Sanktionsszenarien für das Jahr 2022, sondern um Rahmenbedingungen für einen zügigen und für die Betreiber auch machbaren Ausbau“.

Die genauen Umsetzungswege sind nun zügig festzulegen und vor allem auch die Kommunen einzubinden respektive dort zu entlasten, dort wo sie die anstehenden schnellen Veränderungsnotwendigkeiten nicht selbst leisten können. „Die höchste Zielsetzung bezüglich der Frequenzversteigerung darf nicht das Generieren von Haushaltsmitteln sondern der schnellstmögliche Netzausbau durch die Unternehmen sein“, so Robert Stein, Digitalpolitischer Sprecher der MIT. Auch beim Bundesprogramm 5x5G mahnt die MIT zur Eile: „Wir brauchen als Referenz und Test unbedingt – auch und vor allem in NRW – die versprochenen Modellprojekte. Hier geht uns der Bund nicht zügig genug voran und wir wünschen uns endlich die Möglichkeit, uns als Modellregion bewerben zu können.“

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